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IMEKO RENTACAR D.O.O.
Poljana M.Tita, 2
©ibenik, 22000 |
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MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN
- Anmietung / Rückgabe
- Bevollmächtigter Fahrer:
- Mietpreis und Mietdauer
- Pflichtversicherung
- Optionale Versicherung
- Verhalten nach Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust Personen
| 1. Anmietung / Rückgabe: |
Das gemietete Fahrzeug sollte bei der Rückgabe in einem guten Zustand und vollgetankt sein, alle Fahrzeugpapiere und Schlüssel haben und ohne erkennbare äußerliche Mängel, es sei denn, der Mietvertrag weist etwas anderes aus. Bei der Anmietung sollten Sie kontrollieren:
- das der Mietwagen keine sichtbaren Beschädigungen aufweist
- das eventuelle Beschädigungen im Mietvertrag an entsprechender Stelle festgehalten werden
- Tankbefüllung
Bei einer Fahrzeugbesichtigung werden durch den Mieter / Fahrer und einen Mitarbeiter der Firma IMEKO der Fahrzeugzustand bestätigt und im "Fahrzeugzustandsbericht" festgehalten. |
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| 2. Bevollmächtigter Fahrer: |
| Das Mietfahrzeug darf nur von bevollmächtigten Fahrern gesteuert werden. Als bevollmächtigt gelten die Personen, die im Mietvertrag als Fahrer vermerkt wurden. Bevollmächtigte Fahrer dürfen das Mietfahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen oder jedem anderen Zustand, der die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen könnte fahren (u.a. in Fällen von Krankheit oder Müdigkeit). |
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| 3. Mietpreis und Mietdauer: |
Gutscheinwert: bezieht sich auf die im Gutschein festgelegten Tage (1 Tag = 24 Stunden), beginnend mit dem Anmietdatum
Mindestmietdauer: Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden.
Mietpreis: Der Mietpreis wird für die ersten 24 Stunden nach Auslieferung des Fahrzeugs berechnet. Bei einer Überschreitung der Mietdauer von mehr als 59 Minuten, wird der Mietpreis für weitere 1/3 tages preis, 119 Minuten 2/3 tages preis und 1 80 Minuten 24 Stunden fällig.
Benzin kosten: Der IMEKO Mietpreis beinhaltet sowohl die Wartungs- als auch die Ölkosten, jedoch nicht die Kosten für das verbrauchte Benzin. Wird das Mietfahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird Ihnen die Differenz in Rechnung gestellt, gemäß der IMEKO Preisliste (3 EUR + MwSt pro Liter).
Flughafengebühr: Diese wird bei Fahrzeuganmietungen in allen IMEKO Flughafenbüros erhoben.
Gebühr für gefahrene Kilometer: Diese wird von IMEKO gemäß dem Mietvertrag erhoben. Sie werden bei der Anmietung über die Einzelheiten informiert.
Reservierungen: können nur im Hinblick auf die Fahrzeugkategorie vorgenommen werden. |
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| 4. Pflichtversicherung: |
| Alle von IMEKO vermieteten Fahrzeuge beinhalten eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich geregelte Notwendigkeit und schützt Sie und andere bevollmächtige Fahrer vor Ansprüchen, die aus durch Unfällen entstandenen Schäden von anderen Personen geltend gemacht werden könnten. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht den Diebstahl oder die Beschädigung des Fahrzeugs Sie haften für den vollen Wert des Fahrzeugs (Unterliegt Ihrer Zustimmung bei den Versicherungsoptionen). |
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| 5. Optionale Versicherung: |
Wenn Sie ein Fahrzeug bei IMEKO anmieten, sind Sie für die Rückgabe des Fahrzeugs in schadensfreiem Zustand verantwortlich. Normaler Verschleiß und Sauberkeit sind dabei nicht zu beachten. Sollte das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt werden, sind Sie, unabhängig von Verschulden, für den entstandenen Schaden gegenüber IMEKO voll haftbar. Dies beinhaltet Abschleppkosten, Reparatur, Verwahrung und entgangenen Gewinn. Sollten Sie die Option CDW (Kollisionsschadensbegrenzung) und/oder TP (Diebstahlversicherung) wählen (in diesem Fall werden die entsprechenden Stellen im Mietvertrag mit "JA" gekennzeichnet) wird Ihre Haftung auf einen Festbetrag entsprechend den IMEKO Preislisten beschränkt und im Mietvertrag festgehalten (In Abhängigkeit vom Fahrzeugmodells).
CDW (Collision Damage Waiver) Haftungsbeschränkung:
Die Haftungsbeschränkung bezieht sich auf den Schaden des Mietfahrzeugs oder deren Teile, die aus einem Verkehrsunfall resultieren können. CDW beschränkt Ihre Haftung auf eine Seibstbeteiligung, die im Mietvertrag festgehalten wird. Alle Schäden an Teilen des Fahrzeuges werden in voller Höhe dem Mieter / Fahrer in Rechung gestellt und seine Kreditkartemit dem Betrag belastet, unabhängig vom Verschulden. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der offiziellen Vertragshändler-Preisliste mit dem Stand des Datums der Anmietung
Die CDW beinhaltet nicht die Haftungsbeschränkung für entstandene Schäden im inneren des Fahrzeugs, Beschädigungen der Reifen und Räder, des Fahrzeugunterbodens, zerstörte oder verlorene Schlüssel und Benzinverunreinigung im Falle von Verschulden oder Fahrlässigkeit.
Bei der Fahrzeugrückgabe wird der Zustand des Fahrzeuges von einem Mitarbeiter der IMEKO, zusammen mit dem Mieter / Fahrer überprüft und mit dem "Fahrzeugzustandsbericht" vom Tag der Anmietung verglichen. Alle tatsächlichen Abweichungen werden dem Zustandsbericht hinzugefügt und von beiden Parteien unterzeichnet. Im Falle einer Verweigerung der Unterschrift akzeptiert der Mieter / Fahrer den Kostenvoranschlag eines offiziellen Vertragshändlers für die aufgetretenen Schäden.
TP (Theft protection /Waiver) Diebstahlversicheruna:
Die Haftungsbeschränkung bezieht sich auf den Verlust des Mietfahrzeugs, dessen Einzelteilen (Reifen, Stereoanlage usw.) im Fallen eines Diebstahls oder versuchten Diebstahls. Die Diebstahlversicherung beschränkt Ihre Haftung auf eine Selbstbeteiligung, die im Mietvertrag festgehalten wird. Die Diebstahlversicherung tritt nicht in Kraft, wenn das Fahrzeug nicht abgeschlossen wurde oder die Fahrzeugschlüssel unbeaufsichtigt im Wagen verbleiben. LDW (Loss Damaae Waiver) oder SCDW (Super Collision Damage Waiver): Bei der Auswahl dieser Option reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung bei Unfalibeschädigung oder Diebstahl des Mietfahrzeugs, dessen Teilen und Zubehör auf Null. Die LDW / SCDW beinhaltet nicht die Haftungsbeschränkung für entstandene Schäden im Inneren des Fahrzeugs, Beschädigungen der Reifen und Räder, des Fahrzeugunterbodens, zerstörte oder verlorene Schlüssel und Benzinverunreinigung, im Falle von Verschulden oder Fahrlässigkeit. Bei der Fahrzeugrückgabe wird der Zustand des Fahrzeuges von einem Mitarbeiter der IMEKO, zusammen mit dem Mieter / Fahrer überprüft und mit dem "Fahrzeugzustandsbericht" vom Tag der Anmietung verglichen. Alle tatsächlichen Abweichungen werden dem Zustandsbericht hinzugefügt und von beiden Parteien unterzeichnet. Im Falle einer Verweigerung der Unterschrift akzeptiert der Mieter / Fahrer den Kostenvoranschlag eines offiziellen Vertragshändlers für die aufgetretenen Schäden. Gepäckversicherung: wird nicht angeboten. Jede Haftung von IMEKO für Verlust oder Beschädigung von Sachen innerhalb des Mietfahrzeugs ist ausgeschlossen. |
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| 6. Verhalten nach Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust |
Personen, die zu Schaden gekommen sind, soll zunächst erste Hilfe geleistet werden. Dann sollte Hilfe von Seiten Dritter herbeigerufen werden. Vorschriften zur Wahrung der Verkehrssicherheit müssen befolgt werden. Je nach Möglichkeit müssen Sie folgendes tun:
- Sofort die Polizei und IMEKO informieren und deren Anweisungen befolgen
- Die Daten aller involvierten Parteien festhalten
- Das Unfallprotokoll ausfüllen, welches in den Mietwagenpapieren enthalten ist
- Bei Rückgabe des Fahrzeugs, erstellen Sie bitte eine kurze Schilderung des Schadensherganges |
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